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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)

I. Geltungsbereich

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Art und Umfang der Leistungen von Tandem-Naturzeit ergeben sich aus dem Auftrags- bzw. Anmeldeformular und der Auftragsbestätigung sowie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs).

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II. Vertragsgegenstand

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Tandem-Naturzeit unternimmt naturpädagogische Veranstaltungen. Diese umfassen neben waldpädagogischen Exkursionen und Naturprojekten für Schulklassen auch Natur-Erlebniskurse in Wäldern, auf Wiesen, Feuchtgebieten oder anderen Naturlandschaften, einzelne Waldnachmittage, Wildkräuter-Exkursionen, Ferienprogramme und Natur-Geburtstage sowie Teamprojekte zu den jeweils ausgeschriebenen Themengebieten. 

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Die Veranstaltungen werden von einer Diplom-Biologin (Expertin für Heilpflanzen) sowie einer Diplom-Geographin (zertifizierte Waldpädagogin) durchgeführt. 

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III. Vertragsabschluss

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Ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Tandem-Naturzeit kommt ausschließlich schriftlich per Telefax oder über Online Dienste zustande. Art und Umfang der Leistungen von Tandem-Naturzeit ergeben sich aus der schriftlichen Auftragserteilung des Kunden bzw. dem Anmeldeformular und der Auftragsbestätigung durch Tandem Naturzeit. Durch die Auftragserteilung seitens des Auftraggebers und der Auftragsbestätigung durch Tandem Naturzeit wird der Vertrag rechtsverbindlich. 

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Fristen und Termine können sich bei einem von Tandem-Naturzeit nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren und vorübergehenden Leistungshindernis um einen angemessenen Zeitraum ändern (siehe auch Ziffer VI). Im Krankheitsfall wird für qualifizierten Ersatz gesorgt, bzw. der Termin zeitnah nachgeholt. Die Vertragsleistung von Tandem-Naturzeit gilt als vollständig erbracht, wenn die vertraglich vereinbarte Veranstaltung beendet ist.

 

Für die Angebotserstellung inklusive Kalkulation entstehen dem Kunden keine Kosten.

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 IV. Zahlungsbedingungen

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Die vertraglich vereinbarte Vergütung ist in der Auftragsbestätigung festgeschrieben. Sie ist nach Zahlungsaufforderung bzw. Rechnungszugang nach erbrachter Leistung ohne jeglichen Abzug innerhalb der angegebenen Frist auf das angegebene Bankkonto zu entrichten. Kommt der Auftraggeber auf eine einmalige Zahlungserinnerung mit angemessener Fristsetzung der vollständigen Zahlung nicht nach, ist Tandem Naturzeit berechtigt, eine Mahngebühr von 3,- € zu erheben. 

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Zusätzliche Leistungen außerhalb des vertraglich ausdrücklich vereinbarten Umfangs werden nach Aufwand berechnet. 

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Bei einer Entfernung von mehr als 21 km vom Firmensitz Baden-Baden zum Veranstaltungsort wird eine Reisekostenpauschale von 0,35 € pro km berechnet. Grundlage der Entfernungsmessung ist Google Maps.  

 

Die Preise für ein mehrtägiges Kursangebot sind grundsätzlich an einen Teilnehmer gebunden.

 

V. Stornobedingungen und vorzeitige Vertragsbeendigung

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Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung von dieser zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber Tandem-Naturzeit zu erklären. Als Basis gilt das in der Anmeldebestätigung angegebene Datum der Veranstaltung.

  • bei Rücktritt bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Stornogebühren an

  • bei Rücktritt von weniger als 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind 40 % der vereinbarten Vergütung / Projektgebühr zu zahlen

  • bei Rücktritt von weniger als 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind 80 % der vereinbarten Vergütung / Projektgebühr zu zahlen. 
     

Bis zum Rücktritt geleistete Zahlungen werden mit der Stornogebühr verrechnet. 

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Bei ein- bzw. mehrtägigen Kursangeboten ist eine Nachrückerlösung möglich, dann entfallen die Stornogebühren. Werden z. B. durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe Stunden versäumt, entbindet das nicht von der Zahlungspflicht. 

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Sofern der Auftraggeber kurzfristig erkrankt, sollte die geplante Veranstaltung zeitnah nachgeholt werden. In diesem Fall entfallen die o. g. Stornogebühren. Bei erheblichem Mehraufwand erhebt Tandem Naturzeit jedoch eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 25,- €. 

Ist eine Ersatzveranstaltung (gemäß der vertraglichen Vereinbarung) an einem zeitnahen Termin seitens des Auftraggebers nicht gewünscht, erhebt Tandem Naturzeit eine einmalige Gebühr von 50,- €.   

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Tandem Naturzeit behält sich vor, bei erheblichem vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers im Vorfeld, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Im Falle eines ständigen Verstoßes eines(r) bzw. mehrerer Teilnehmer(innen) gegen die aufgestellten Regeln oder sonstiger grober Störung des Veranstaltungsablaufes oder der Gruppe, die auch zur Gefahr für Andere führen könnte, behält sich Tandem Naturzeit vor, diesen von der Veranstaltung auszuschließen oder die Veranstaltung abzubrechen.

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Ein Ausfall eines oder mehrerer zusätzlicher externer Leistungserbringer (wie z.B. Imker, Obstbauer, Busfahrer etc.) berechtigt den Auftraggeber nicht zur außerordentlichen Kündigung, sofern dies auf die vereinbarte Leistung keinen Einfluss hat oder Tandem Naturzeit die Leistung durch Dritte erbringen lässt.

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VI. Höhere Gewalt

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Alle Veranstaltungen werden bei der zuständigen Forstbehörde angemeldet. Tandem Naturzeit ist von seiner vertraglichen Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse wie u. A. Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes, Forstarbeiten, Unbegehbarkeit des Geländes, Ausfall durch Unfall o.Ä., Naturgewalten wie Überschwemmungen, Pandemien.  In diesem Fall wird der Termin zeitnah nachgeholt. Ist eine Ersatzveranstaltung (gemäß der vertraglichen Vereinbarung) an einem anderen Termin seitens des Auftraggebers nicht gewünscht, erhebt Tandem Naturzeit eine einmalige Gebühr von 50,- €.   

 

Bei Tageskursen wird keine Ersatzveranstaltung an einem anderen Termin angeboten. In diesem Fall wird die Kursgebühr von Tandem Naturzeit zurückerstattet.

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Muss eine Veranstaltung - trotz sorgfältiger vorheriger Prüfung der Wetterprognosen - während der Durchführung auf Grund von höherer Gewalt (z.B. Sturmwarnung, Gewitter, Unwetter, Hagel etc.) vorzeitig abgebrochen werden, werden die bereits erbrachten Leistungen anteilig entsprechend berechnet, bzw. die fehlende Zeit bei mehrtägigen Kursen beim nächsten Kurstermin nachgeholt. 

 

VII. Leistungspflicht von Tandem Naturzeit bei Vorleistungen Dritter

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Tandem Naturzeit verpflichtet sich im Vorfeld, alle erforderlichen Genehmigungen seitens der Behörden oder Eigentümer rechtzeitig einzuholen. Wird eine für die Durchführung der Veranstaltung notwendige Vorleistung bzw. Genehmigung seitens der Behörde oder des Eigentümers nicht rechtzeitig und den Qualitätsstandards entsprechend geleistet, behält sich Tandem Naturzeit vor, die vertraglichen Vereinbarungen entsprechend so zu modifizieren, dass die Veranstaltung dennoch stattfinden kann. 

 

VIII. Haftungsbeschränkung

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Tandem Naturzeit haftet nur für Vermögensschäden, wenn sie seitens Tandem Naturzeit durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt werden. Die Haftung für Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit) sowie Folgeschäden wie z.B. Infektion durch Zeckenbiss wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn Tandem Naturzeit handelt vorsätzlich oder fahrlässig. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. 

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Tandem Naturzeit weist darauf hin, dass die ständige Impfkommission eine Schutzimpfung gegen FSME (eine von Zecken übertragene Hirnhautentzündung) empfiehlt. Gesundheitliche Risiken (Verletzungen, Übelkeit, Zeckenbisse) können trotz sorgfältiger Aufsicht auf Exkursionen nicht ausgeschlossen werden. Für daraus entstehende Schäden übernimmt Tandem Naturzeit außerhalb des Versicherungsschutzes keine Haftung.

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IX. Datenschutz 

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Tandem Naturzeit beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die sachlichen und persönlichen Auftragsdaten gespeichert werden, soweit dies für die vereinbarungsgemäße Durchführung des Vertrages notwendig ist. Tandem Naturzeit und Auftraggeber verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Durchführung der Veranstaltung für die Dauer von 3 Jahren fort.

 

X. Gerichtsstand

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Im Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstandort ist Baden-Baden.

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